Strafrecht, Asset Recovery und Rechtshilfe

Wirtschaftskriminalität, Asset Recovery
Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf sämtliche Gebiete der Wirtschaftskriminalität und schliesst auch verwaltungsstrafrechtliche sowie fiskalische Delikte ein. Wir vertreten Führungskräfte, Gesellschaften und Geschädigte in Strafverfahren sowie bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen. Wir setzen alle bestehenden Massnahmen zur Vermögenssicherung durch (Asset Recovery).

Internationale Rechtshilfe
Wir vertreten Privatpersonen, Firmenkunden und Staaten in internationalen Rechtshilfeverfahren in der Schweiz (beispielsweise betreffend Auslieferung von Personen, Kontensperren und Beschlagnahme von Vermögenswerten, Anforderung von Informationen und Dokumenten). In vielen Fällen kann der Umfang von Rechtshilfemassnahmen im Auftrag eines ausländischen Staates durch mit kantonalen und Bundesbehörden ausgehandelte Vereinbarungen sowie durch Beschwerden an die zuständigen Gerichte limitiert werden.

Wir stehen unseren Klienten auch in Amtshilfeverfahren bezüglich internationaler Steuerangelegenheiten zur Seite. Diese werden durch Doppelbesteuerungsabkommen reguliert und basieren auf anderen Regeln als die Rechtshilfe in Strafsachen. In diesem Zusammenhang haben wir beispielsweise vermögende US-Bürger in von der US-amerikanischen Steuerbehörde IRS in der Schweiz veranlassten Amtshilfeverfahren vertreten.